Autonomie am Lebensende
Klärung der Begrifflichkeit als notwendige Voraussetzung praktischen Handelns
von Doris DawidtMenschen sterben. In unserer Gesellschaft findet diese Lebensphase meist im Krankenhaus oder in anderen Gesundheitsinstitutionen statt. Nicht selten wird im Zusammenhang mit dem Lebensende von schrecklichen, geradezu traumatisierenden Erlebnissen berichtet. Das ist verwunderlich, leben wir doch in einer Kultur, in der Selbstbestimmung einen, wenn nicht den zentralen Wert unserer Gesellschaft darstellt. Man möchte daher meinen, dass gerade am Lebensende dieser bedeutsame Wert in besonderem Maße verwirklicht wird. Stattdessen erleben Menschen außerhalb der Palliativversorgung Zustände und Situationen, die ihnen Grund geben, der aktiven Sterbehilfe zuzustimmen. Warum ist das so? Warum gelingt die Realisierung von Autonomie am Ende des Lebens in so vielen Fällen nicht? Kann es sein, dass das medizinische Versorgungssystem ein selbstbestimmtes, würdevolles Sterben systematisch verhindert?
Bei dem Versuch, diese Fragen zu beantworten, stößt man auf ein möglicherweise zentrales Problem: Sowohl der Begriff des Sterbens als auch jener der Selbstbestimmung sind unterbestimmte Begriffe. Das heißt, es ist nicht klar, wer wann worüber spricht, entscheidet oder urteilt. Dieses keineswegs rein theoretische Problem führt in der Praxis nicht nur zu Kommunikationsstörungen, sondern behindert - wenn nicht gar verhindert -die aktive Gestaltung der letzten Lebensphase. Keineswegs ist nämlich in einer pluralen, liberalen Gesellschaft mit einer hochtechnisierten Medizin offensichtlich und selbstverständlich, um welche Ansprüche ganz konkret es sich bei der Frage der Selbstbestimmung am Lebensende handelt.
Heißt das nun, dass die Vorstellung eines selbstbestimmten Lebensendes angesichts der zu erwartenden physischen und psychischen Schwäche wie auch der unterbestimmten Situation und der effizienten medizinisch-pflegerischen Versorgung gar nicht realisierbar ist? Möglicherweise kann das vorgestellte Konzept der „gemeinsamen Zielsetzung“ die Hürden überwinden und die Wahrscheinlichkeit für Selbstbestimmung am Lebensende trotz oder dank der gegenwärtigen gesellschaftlichen wie medizinischen Voraussetzungen erhöhen.