Zwischen Aufarbeitung und Geheimhaltung
Justiz- und Behördenakten in der Zeitgeschichtsforschung
Auch nach der im Jahre 2017 erfolgten Novellierung des Bundesarchivgesetzes gelten für Akten des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberster Bundesgerichte sowie höherer Justizbehörden immer noch besondere Zugangs- und Benutzungsbedingungen, die die Erforschung von zentralen Problemfeldern der Justizgeschichte der BRD erschweren. °°°°Dieser Sammelband von Historikern, Juristen, Archivaren und Datenschützern – ein Gemeinschaftswerk des „Forums Justizgeschichte“ mit u. a. der Justizakademie NRW – verfolgt zwei Leitfragen: °°°°1) Warum haben sich gerade die Bundesgerichte von den Aufarbeitungsbemühungen weitgehend abgekoppelt? Staatlich eingesetzte Historikerkommissionen und die intensivierte wissenschaftliche Erforschung der NS-Kontinuitäten nach 1945 wirkten doch als Katalysator eines erleichterten Zugangs zu sensiblen Behördenakten. °°°°2) Welche spezifischen Probleme gibt es bei der Archivierung von Justiz- und Behördenakten auf Bundes- und Landesebene und welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus für die juristische Zeitgeschichtsforschung?