Betäubungsmittel in der Apotheke
von Herbert Gebler, Anette SchenkDie BtMVV ist im März 2009 geändert worden. Die 5. Auflage von „Betäubungsmittel in der Apotheke“ erklärt alle Neuerungen, die vorwiegend die Substitution Abhängiger betreffen. Auch die zulässige Höchstmenge für Fentanyl wurde angehoben.
Die auf ca. 450 Präparate angewachsene BtM-Liste enthält die aktuellen Verschreibungshöchstmengen. Auf einen Blick ist abzulesen, welche Packungsgrößen im Handel sind und wie viele Stück bzw. Milliliter von Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt verordnet werden dürfen.
Der Leitfaden ist eine ideale Praxishilfe für die Verwaltung von Betäubungsmitteln in der Apotheke, denn er fasst kompakt und verständlich zusammen, was bei dem Umgang und der Abgabe zu beachten ist. Dies gilt für die Regelungen zur Substitution Abhängiger ebenso wie für die Vorschriften bei der Belieferungen von
Heimen und Krankenhäusern. Planen Patienten einen Auslandsaufenthalt und führen ihre BtM-Medikamente mit sich, sind ebenfalls gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
Alle Angaben in der nun vorliegenden 5., überarbeiteten Auflage entsprechen dem Stand vom 1. Juni 2009.