Pferdewirtprüfung [Bd. 11]
- Ausbildungsnachweis -
von Dietbert ArnoldOhne einen Ausbildungsnachweis werden Pferdewirtauszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen. Aber das derzeitige System mit dem dicken, grünen Berichtsheftordner ist mehr Frust als Lust und erfüllt obendrein nicht seinen eigentlichen Zweck: Die nachvollziehbare, nachweisbare Dokumentation der Berufsausbildung.
Der jetzt vorliegende schlanke, einfach auszufüllende, blaue Ausbildungsnachweis erfüllt komplett die Anforderungen
- des Berufsbildungsgesetzes (BBiG),
- des Hautausschusses beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
- sowie dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Arbeitszeitdokumentation.
Endlich haben Auszubildende im Beruf Pferdewirt die Möglichkeit, sich für eine schlanke, einfache und nicht frustrierende Ausbildungsnachweisführung zu entscheiden, die dennoch die Berufsausbildung nachvollziehbar und nachweisbar dokumentiert.
Selbst wenn der Ausbildungsbetrieb sich wider Erwarten weigern sollte, seinen Auszubildenden diese ökonomische und dennoch präzise Ausbildungsnachweisführung zu erlauben, sollte dieser Ausbildungsnachweis privat geführt werden, denn mit den herkömmlichen dicken, grünen Berichtsheftordnern lassen sich Verstöße in der Berufsausbildung mit daraus entstehenden Schadenersatzforderungen noch Nachfragen der gesetzlichen Unfallversicherungen im bei möglichen Arbeitsunfällen belegen. Aus diesem Grund sollten sowohl Ausbildungsbetriebe als auch Auszubildende ein gemeinsames Interesse an einer wahrheitsgemäßen und vollständigen Dokumentation der Berufsausbildung haben.