Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden
Machen Sie sich fit für die Zukunft – mit Photovoltaik!
von Nina Mag. Gasser-Koneczny, Anna-Maria Jukičić, Dieter, LL.M. RA Dr. Stibi, Gundula DI (FH) DI Weber, Lorenz Mag. Wicho, Karin Dr. Zahiragic, Eva-Maria Mag. Hintringer, Sabine Mag. Barbach, Silvia Dr. Vinkovits, Gernot Dr. Wurm, Irene DI Dr. ZluwaDie neue EU-Notfallverordnung regelt, dass Genehmigungsverfahren für Photovoltaik-Dachanlagen nicht länger als drei Monate dauern dürfen. Bei PV-Anlagen bis 50 kW gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die zuständige Behörde binnen eines Monats auf den Antrag nicht geantwortet hat. Zudem gelten seit Anfang 2023 – aufgrund der EAG-Änderungen – Vereinfachungen bei der Förderung von PV-Anlagen und mehrere Bundesländer haben neue Förderrichtlinien in Kraft gesetzt!
Damit Sie Ihre Kunden optimal beraten können, unterstützen wir Sie mit dieser neuen Arbeitshilfe zu rechtlichen Vorgaben, Fördermöglichkeiten und Behördenmanagement.
Ihre Vorteile:
Sie kennen die Anforderungen aller Bundesländer zu Anzeige und Bewilligung von PV-Dachanlagen. So können Sie Ihren Kunden ein wertvolles Rundum-Service bieten!
Sie schätzen die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen – abhängig von Eigentumsverhältnissen und Gebäudenutzung – realistisch ein. So helfen Sie Ihren Kunden, den Wert ihres Wohneigentums langfristig zu sichern!
Sie wissen über die aktuellen Fördermöglichkeiten Bescheid und sorgen für eine reibungslose Förderabwicklung. Beispielsweise können Sie Eigentümer dabei unterstützen, bis zu 60% der Errichtungskosten zu sparen!