Industrielle Zulieferverträge und Art. 81 EGV
Unter besonderer Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnung 2790/99 für vertikale Vereinbarungen
von Britta NoackAuf der Grundlage einer juristisch-ökonomischen Analyse von vertikalen Beschränkungen, insbesondere in den industriellen Zulieferverträgen der Automobilindustrie, wird untersucht, ob der neue Ansatz der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der vertikalen Vereinbarungen zu sachgerechten Ergebnissen führt. Dass die neue Gruppenfreistellungsverordnung nunmehr erstmals auch für industrielle Zulieferverträge eine Regelung trifft, ist an sich schon als rechtspolitischer Fortschritt zu werten. Die Verordnung erscheint jedoch schwerpunktmäßig für Vertriebsverträge konzipiert und weist daher einige Mängel auf. Vorzugswürdig ist, die erwünschte Annäherung an eine Missbrauchsaufsicht im Bereich der vertikalen Beschränkungen durch den Übergang zu einer wettbewerblichen Gesamtwürdigung im Rahmen der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Wettbewerbsbeschränkung in Art. 81 Abs. 1 EGV zu erreichen.