Deutsches Staatskirchenrecht zwischen Grundgesetz und EU-Gemeinschaftsrecht
Symposion im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland am 25. und 26. April 2002 in Hannover
Eine zweitägige Veranstaltung versammelte im April 2002 zahlreiche Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis im Kirchenamt der EKD, Hannover. Dabei ging es um die derzeitige Lage des deutschen Staatskirchenrechts und dessen Perspektive im Hinblick auf die anstehende Neugestaltung der Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten. Referenten waren Präsident v. Vietinghoff, Hannover, Altmaier, MdB, Berlin, Prof. Brenner, Jena, Prof. Weber, Frankfurt, VRiBAG Schliemann, Erfurt, BVR a. D. Prof. Kirchhof, Heidelberg. Sie und die Teilnehmer stimmten weitgehend darin überein, dass sich durch die europäische Entwicklung eine Beseitigung der Gewährleistungen des Grundgesetzes im Grundsatz nicht abzeichnet. Einigkeit bestand darin, dass es allerdings nicht gelingen werde und auch nicht gelingen müsse, alle nach deutschem Recht bestehenden kirchlichen Rechtspositionen im europäischen Recht abzusichern.