Produkthaftungsgesetz
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) - Kommentar
von Hans Josef KullmannDie Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ist eine so genannte Gefährdungshaftung, d.h. der Hersteller eines Produkts haftet allein auf Grund der Produktgefahr für etwaige eintretende Schäden. Diese weite Haftung wird jedoch durch das ProdHaftG teilweise wieder begrenzt. So sind etwa Schäden, die am fehlerhaften Produkt selbst eintreten, nicht erstattungsfähig.
Mittlerweile ist das Produkthaftungsgesetz bald vierzehn Jahre in Kraft. In der deutschen Rechtsprechung ist es in dieser Zeit mehrfach zur Begründung von Schadensersatzansprüchen herangezogen worden, vom Bundesgerichtshof allerdings bisher nur einmal. Die Rechtsprechung hat sich inzwischen bemüht, einige der sich bei der Gesetzesanwendung ergebenden Probleme zu lösen. Zu zahlreichen Auslegungs- und Abgrenzungsfragen, die sich im Zusammenhang mit diesem Gesetz ergeben, gibt es aber noch immer keine gerichtlichen Entscheidungen. Viele dieser Fragen, die für die Praxis äußerst wichtig sind, werden auch im Schrifttum, das sich bereits intensiv mit dem Produkthaftungsgesetz beschäftigt hat, unterschiedlich beurteilt.
Die 4., neu bearbeiteten Auflage dieses Kommentars berücksichtigt alle Änderungen, die sich durch das 2. Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften ergeben haben. Der Autor gibt auf alle diese Fragen unter Einbeziehung und kritischer Würdigung der bisher vorliegenden Rechtsprechung und des Schrifttums eine Antwort.