Das mit Parité-Gesetzen verfolgte Leitbild der Gruppensouveränität vor dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip.
von Henrik EibensteinDas Volk kreiert mit der Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages sein unitarisches Vertretungsorgan. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG beruft sie dabei zu Vertretern des ›ganzen‹ Volkes. Doch wenn hiernach das ›ganze‹ Volk zu vertreten ist, hängt das Gelingen dieser Aufgabe nicht fundamental schon von der tatsächlichen Zusammensetzung des Parlaments ab? Unter diesen Vorzeichen ist sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene namentlich die Geschlechterungleichheit in den Fokus der (nicht nur) rechtspolitischen Debatte gerückt. Zur Erreichung des Ziels gleicher Repräsentanz von Frauen und Männern werden im Allgemeinen »geschlechterparitätische Wahlvorschlagsregelungen« in Stellung gebracht. Die Arbeit will in diesem Kontext eine bestehende Lücke schließen. Sie konzentriert sich auf die mit Parité-Gesetzen adressierten Fragen der Demokratietheorie und schält vor dem Hintergrund der eigenständigen Bedeutung des grundgesetzlichen Demokratieprinzips sowie seiner politischen Freiheits- und Gleichheitsidee den Bezugspunkt demokratischer Repräsentation heraus.»The Guiding Principle of Group Sovereignty Pursued by ›Gender Parity Election Proposal Regulation‹ in the Light of the Constitutional Principle of Democracy«: Gender parity election proposal regulations continue to be the (not only) legal-political means of choice to achieve the goal of equal representation of women and men in representative bodies. The thesis closes an existing gap in this context. It concentrates on the questions of democratic theory raised by such laws and fathoms out the reference point of democratic representation in light of the independent significance of the constitutional principle of democracy as well as its political idea of freedom and equality.