Ermittlungen gegen Organisierte Kriminalität.
Ein Vergleich des deutschen und kolumbianischen Rechts.
von Angélica Romero SánchezOrganisierte Kriminalität stellt eine besondere Gefahr für die Sicherheit von Gesellschaften dar. Gruppenkriminalität und andere Kriminalitätsformen mit einer Vielzahl Beteiligter sowie deren Interaktionen sind häufig gekennzeichnet von großer Skrupellosigkeit und Brutalität, einem hohen Maß an Professionalität sowie Verflechtungen mit Wirtschaft und Politik. Betroffene Staaten stehen vor der Herausforderung, Gesellschaft und Institutionen vor deren Übergriffen zu schützen.
Deshalb zielt das kriminalpolitische Konzept der Organisierten Kriminalität darauf ab, staatlichen Ermittlungen diejenigen Bereiche zu erschließen, welche die Sicherheit in der Gesellschaft besonders gefährden. Die Ermittlung gegen Organisierte Kriminalität hat heute weltweit Einfluss auf zahlreiche Rechtsordnungen. Sie ist ein Musterfall der Grenzverschiebungen zwischen Straf-, Polizei- und Nachrichtendienstrecht in der Weltrisikogesellschaft.
In der vorliegenden Untersuchung wird rechtsvergleichend zwischen Deutschland und Kolumbien analysiert, ob und wie das rechtliche Ermittlungskonzept gegen Organisierte Kriminalität die Funktion des Strafrechts verschiebt. Dies wird anhand der verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte und systematisch-teleologischer Überlegungen bewertet. Die Ergebnisse des Rechtsvergleichs bilden zugleich die Grundlage zur Entwicklung von Reformvorschlägen und Hinweisen für die internationale Rechtshilfe in Strafsachen gegen Organisierte Kriminalität zwischen Deutschland und Kolumbien.