Unionsprimärrechtliche Pflichten der EU-Mitgliedstaaten zum Ausbau der Stromnetze.
Zugleich ein Beitrag zur Diskussion um eine originäre Leistungsdimension der Warenverkehrsfreiheit.
von Max BaumgartEnergiebinnenmarkt und Energieunion sind nur mithilfe eines ausreichend ausgebauten Stromnetzes zu verwirklichen. Auch um den Energiebinnenmarkt und die vermehrte Erzeugung und Einspeisung volatiler Erneuerbarer Energien zu vereinbaren, ist ein weiterer Netzausbau unabdingbar. Dazu leistet die Arbeit einen Beitrag, indem sie eine rechtliche – und nicht nur ökonomische oder politische – Grundlage für eine Pflicht zum Ausbau der Stromnetze auf der Grundlage des EU-Primärrechts herausarbeitet. Sie knüpft dazu insbesondere an die rechtsdogmatische Frage an, ob die Vorschriften zum freien Warenverkehr über ihre abwehrrechtliche und schutzrechtliche Dimension eine originäre Leistungspflicht zur Schaffung und Gewährleistung von Infrastruktur enthalten, welche sich in einer Pflicht der EU-Mitgliedstaaten zum Ausbau ihrer Stromnetze konkretisiert. Darüber hinaus befasst sie sich begleitend mit der allgemeinen EU-rechtlichen Loyalitätspflicht und dem EU-Kartellrecht.»EU Member State Obligations to Expand the Electricity Grids Based on EU Primary Law«
The aim of an internal market for energy, the so-called Energy Union and the de facto changes in electricity production structures require a suitable electricity transmission and distribution grid within the EU Member States. The study demonstrates that the EU provisions on the free movement of goods contain not only an economic and political but a legal obligation for the EU Member States to create and maintain a minimum level of existing electricity infrastructure for the internal market.